Bündnis für den Sport zwischen der Stadt Meckenheim und dem Stadtsportverband Meckenheim e.V.

I. Präambel

Sport ist ein wichtiger Bestandteil unseres täglichen Lebens. Sport erfüllt das Bedürfnis nach Bewegung und Spiel, fördert wesentlich die soziale Integration, leistet einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Einzelnen, dient der Prävention, unterstützt die Rehabilitation und verbessert die Leistungskraft des Einzelnen und der Gesellschaft. Das feste Regelwerk im Sport fördert das Erfahren und Erlernen sozialen Verhaltens und Fairness im Umgang mit Anderen. Sport vermittelt den Menschen ein Gemeinschaftsgefühl und fördert damit die Kommunikation und das gegenseitige Verstehen zwischen den Generationen und Kulturen. Der Sport bietet seit jeher eine wichtige Basis für das bürgerliche und ehrenamtliche Engagement.

Das Ziel einer „sport- und bewegungsfreundlichen Stadt“ umfasst dabei die Grundausstattung und Infrastruktur der Sportstätten, den Schulsport, die Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen, den Breitensport unter Berücksichtigung des Seniorensports und der sportlichen Förderung von Menschen mit Behinderungen, den Rehabilitationssport, den Leistungssport sowie die Bereitstellung von Sportgelegenheiten für die vielen Freizeitsportler, insbesondere auch mit Blick auf die Integration ausländischer Mitbürger und Mitbürgerinnen. Die Sportvereine sind die wesentlichen Partner bei der Umsetzung dieser Zielsetzung; dies bedingt auch in besonderer Weise deren Förderung und Unterstützung.

Vor diesem Hintergrund schließen die Stadt Meckenheim und der Stadtsportverband Meckenheim e.V. (SSVM) ein „Bündnis für den Sport“ mit dem Ziel, die Sportpolitik in Meckenheim als integralen Bestandteil der Stadtentwicklung nachhaltig zu fördern. Auftretende Zielkonflikte zwischen Stadtentwicklung und Sport sollen einvernehmlich und zeitnah im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gelöst werden.

II. Bereiche, Inhalte und Formen der Zusammenarbeit

Mehr Menschen als bisher sollen im Sinne der Bewegungs- und Gesundheitsförderung für die Teilnahme am Sport gewonnen werden. Vor allem sollen diejenigen erreicht werden, die auf Grund ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Nationalität oder ihrer Behinderung bisher keinen Zugang zum Sport gefunden haben.

Rat und Verwaltung der Stadt Meckenheim und der Stadtsportverband Meckenheim e.V. mit seinen Mitgliedsvereinen erklären auf der Grundlage konstruktiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit, den Sport in Meckenheim mit diesem Ziel weiter zu unterstützen und zu fördern. Der SSVM kann seine Anliegen und Vorstellungen als beratendes Mitglied in dem für den Bereich Sport zuständigen Ausschuss einbringen.

Um ein attraktives und vielseitiges Sportangebot für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Meckenheim sicher zu stellen und beständig und zukunftsorientiert weiter zu entwickeln, legen die Stadt Meckenheim und der SSVM folgende Bereiche der Zusammenarbeit fest:

1. Sportstätten

Der Verpflichtung aus der Landesverfassung NRW folgend, sollen die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zur Entfaltung eines „Sports für Alle“ in unseren Sportvereinen sichergestellt werden. Dies spiegelt sich wider in der Aufgabe der Stadt, ihren Einwohnerinnen undEinwohnern attraktive und funktionsgerechte Sportstätten, unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten der Stadt, möglichst kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Ansprüche von Sporttreibenden an Sportanlagen sind erheblich gestiegen. Einerseits werden Straßen, Wege, Plätze und Wiesen zunehmend auch als Sporträume gerade bei Trendsportarten genutzt, andererseits spielt Modernität, Funktionalität, Sauberkeit und sichere Umgebung der Sportstätten eine immer größere Rolle.

Der Wunsch der Vereine, ihr Sportangebot möglichst breit und umfassend anzulegen, steht mit Blick auf die verfügbaren Nutzungszeiten der Sportstätten in zunehmender Konkurrenz zu dem Bedarf der Schulen, der Träger der Offenen Ganztagsschulen und anderer Dritter. Dieses Problem zu mildern, erfordert eine enge und kooperative Koordination mit allen Beteiligten.
Die Vertreter der Stadt Meckenheim, des Stadtsportverbandes und der Schulen treffen sich daher einmal jährlich und erörtern gemeinsam Probleme und Möglichkeiten der besseren Sportstättennutzung durch die Vereine und Schulen.

Der Kernbereich der öffentlichen Sportförderung muss der Erhalt der Infrastruktur und die Grundausstattung der Sportstätten bleiben. Dabei kommen die Mittel aus der Sportpauschale des Landes, kommunale Mittel und Beiträge der Vereine zum Einsatz. Unter Beteiligung des Stadtsportverbandes soll daher rechtzeitig vor der Haushaltsplanung jährlich die sachgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Verwendung der Sportpauschale in der Haushaltsplanung beraten und dem Fachausschuss empfohlen werden.

Die Bündnispartner vereinbaren,

  • Sportförderrichtlinien für Maßnahmen und Projekte zu entwickeln,
  • Erhalt und Verbesserung der Infrastruktur und Grundausstattung der Sportstätten sicherzustellen,
  • die Sportstättenentwicklung zukunftsgerecht voranzutreiben,
  • die Beiträge von Sportvereinen, die zu einer Entlastung der Leistungen des kommunalen Trägers im Sport führen sachgerecht einzusetzen,
  • die Nutzungsvergabe von Sportstätten bedarfsgerecht zu ordnen und abzustimmen.

2. Sportangebote

Sportangebote sind auf Grund des sich ändernden Sportverhaltens für alle Zielgruppen und Bedürfnisse ständig weiter zu entwickeln. Aktuelle Trends müssen beobachtet und gegebenenfalls aufgegriffen und gefördert werden. Dabei spielen zunehmend Freizeittrends und Gesundheitssport eine Rolle.

Da der Sport für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und für den Erhalt der Gesundheit und der Beweglichkeit älterer Menschen eine wichtige Funktion hat, müssen zielgruppengerechte Angebote weiter entwickelt und sowohl quantitativ als auch qualitativ ausgebaut werden.

Das Verbundsystem aus Schule, Verein, Breiten- und Leistungssport ist einer der wichtigsten Bausteine für eine gesunde Entwicklung junger Menschen ebenso wie für die Förderung sportlicher Talente.

Die Bündnispartner vereinbaren:

  • durch Entwicklung der Sportinfrastruktur und der Unterstützung eines koordinierten Ausbaus des Angebots der Sportvereine im Rahmen der Möglichkeiten dem sich ändernden Sportverhalten angemessen Rechnung zu tragen,
  • Möglichkeiten anzubieten, um durch ausgewählte Ausbildungs- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unter Trägerschaft des SSVM die Qualifikation der im Schul- und Breitensport eingesetzten Übungsleiter/innen und Trainer/innen durch Bereitstellung von Sportstätten zu fördern,
  • durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit die Vielfalt der sportlichen Angebote zu dokumentieren und zu bewerben,
  • die Förderung und Weiterentwicklung insbesondere von Senioren-, Kinder- und Jugendsportangeboten sowie von Angeboten im Bereich des Rehabilitations- und Behindertensports,
  • die Einwohnerinnen und Einwohner Meckenheims durch geeignete Sportprojekte anzusprechen und für den Sport zu gewinnen,
  • bei der öffentlichen Sportförderung für den Erhalt der Infrastruktur und den Ausbau der Sportstätten stets darauf zu achten, dass Breitensport und Leistungssport im Rahmen der Möglichkeiten gleichwertig nebeneinander gefördert werden.

3. Kooperation mit Schulen

Schulen und Sportvereine haben eine gemeinsame pädagogische Verantwortung für die Bewegungs-, Spiel- und Sporterziehung von Kindern und Jugendlichen; sie ergänzen einander, können sich jedoch nicht ersetzen. Die gemeinsamen Aufgaben und Ziele können am wirkungsvollsten in einer möglichst engen kooperativen Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen realisiert werden. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Schulen sowie den Trägern der Offenen und Gebundenen Ganztagsschulen und Sportvereinen in Meckenheim beinhaltet insbesondere die Einbeziehung von Vereinsangeboten bei der Gestaltung des kompensatorischen Sports und der Bewegungsangebote der jeweiligen OGS. Die Bündnispartner vereinbaren die Förderung der Kooperation zwischen den Trägern der OGS und Gebundenen Ganztagsschulen, den Schulen und den Sportvereinen.

4. Integration durch Sport

Sport bietet wie kaum eine andere gesellschaftliche Aktivität hervorragende Chancen zur Integration. Dies betrifft vor allem Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung und sozial benachteiligte Menschen.

Die Bündnispartner vereinbaren:

  • sich dafür einzusetzen, dass die Sportvereine die zahlreichen guten Ansätze im Integrationsbereich weiter entwickeln und Integration aktiv gestalten können;
  • die Entwicklung eines möglichst breiten Sport- und Bewegungsangebotes für Menschen mit Behinderung zu unterstützen, wobei der Integration dieser Menschen in das bestehende Breitensportangebot besondere Bedeutung zukommt;
  • Wege zu finden, dass die Teilnahme am Vereinssport für sozial Benachteiligte nicht an finanziellen Gründen (z.B. Mitgliederbeiträge, Sportbekleidung) scheitert.

5. Ehrenamt und Sport / Sportlerehrung

Das Sportangebot der Vereine wäre ohne ehrenamtliches Engagement nicht möglich. Dieses Engagement wird auf Grund seiner gesellschaftlichen Bedeutung besonders gefördert und gewürdigt. Der Würdigung des Ehrenamtes im Sport gebührt eine ideelle und – wo immer möglich – auch eine materielle Unterstützung Die jährliche Ehrung verdienter Sportlerinnen, Sportler und in den Sportvereinen aktiv mitwirkender Mitglieder durch den Bürgermeister ist eine wichtige Motivation für den Leistungswillen vor allem jugendlicher Sportlerinnen und Sportler.
Die städtischen Räumlichkeiten für die Feier stellt die Stadt kostenlos zur Verfügung. Die Vorbereitung ist Aufgabe des Stadtsportverbandes.

Die Bündnispartner vereinbaren:

  • die Förderung des Ehrenamtes im Sport;
  • die Auszeichnung auch von ehrenamtlichem Engagement im Bereich des Sports;
  • die Auszeichnung verdienter Sportlerinnen und Sportler.

6. Sportorganisation

  • Sport ist ohne die organisatorische Leistung der Vereine nicht möglich. Dabei wird anerkannt, dass Sportvereine heutzutage in Bezug auf Rechte und Pflichten annähernd den Charakter eines Wirtschaftsunternehmens haben und vielschichtigen Reglementierungen und Auflagen von außen unterliegen. Zugleich stellen sie aber auch eine Wirtschaftskraft dar mit nicht unerheblichen Jahresumsätzen. Daher ist es ein zentrales Anliegen der Stadt Meckenheim, die Sportvereine und ihre Dachorganisation in Meckenheim, den Stadtsportverband, zu fördern und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu unterstützen.

Der Stadtsportverband vertritt die Belange der Sportvereine aus der Stadt Meckenheim entsprechend seines satzungsgemäßen Auftrages.
Die Bündnispartner vereinbaren:

  • die Unterstützung des Stadtsportverbandes durch Leistungen der Verwaltung und finanzielle Förderung im Rahmen der Möglichkeiten der Kommune,
  • die beratende Mitwirkung des SSVM im zuständigen Ausschuss,
  • die enge Zusammenarbeit bei der Sportlerehrung,
  • die Einbindung des SSVM bei grundsätzlichen Fragen der Planung und Organisation im Bereich des Sports, insbesondere bei:
    • Nutzung von Sportstätten,
    • Koordination von Sportveranstaltungen,
    • Instandhaltung und Ausstattung von Sportstätten.

7. Sport und Umwelt

Sport und Umwelt sind untrennbar verbunden. Die Nutzung der Sporträume und Sportstätten erfordert ein hohes Maß an Umweltbewusstsein sowohl von den Nutzern als auch von den Betreibern von Sportstätten.

Die Bündnispartner vereinbaren:

  • die Ausstattung und den Erhalt der Sportinfrastruktur unter Beachtung umwelt- und ressourcenschonender Kriterien zu betreiben und weiter zu entwickeln;
  • bei den Vereinen nachhaltig dafür zu werben, sich bei der Nutzung der Sportstätten umweltgerecht zu verhalten und insbesondere Umweltverschmutzung und Energieverschwendung zu vermeiden;
  • die Sportvereine bei der jährlichen Aktion „Sauberes Meckenheim“ zu beteiligen;
  • Fragen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Ressourcenschonung in die Sportpolitik der Kommune einfließen zu lassen.

III. Inkrafttreten und Laufzeit

Die Laufzeit des Bündnisses für Sport wird auf 5 Jahre festgelegt und tritt mit dem Tage der Unterzeichnung durch beide Partner in Kraft. Nach einer Laufzeit von einem Jahr soll die Vereinbarung einer Prüfung unterzogen und ggf. ergänzt bzw. geändert werden. Jeder Partner hat das Recht, die Vereinbarung aus besonderem Anlass zum Ende eines Quartals auszusetzen. Dies ist dem Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen vor Quartalsende schriftlich anzuzeigen.

Meckenheim, den 15. Juli 2010

Bündnispapier